Kausalitätsgegenbeweis

Ein Kausalitätsgegenbeweis kann durch den Versicherungsnehmer erbracht werden, wenn durch den Versicherer behauptet wird, dass die Verletzung einer Obliegenheit Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles bzw. auf die Leistungspflicht gehabt hat.

Es handelt sich also um den Nachweis, dass die vom Versicherer behauptete Obliegenheitsverletzung im Bezug auf den Schadenfall nicht relevant war. Dies hat der Versicherungsnehmer, wie der Name sagt, zu beweisen – und zwar strikt. Eine bloße Gegenbehauptung, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Schadenfall gibt, genügt nicht und alle Unklarheiten gehen zulasten des Versicherungsnehmers.