Maschinenbruch-Versicherung
(Maschinenversicherung) Bei der Maschinenbruch-Versicherung wird für einzelne Anlagen bzw. Maschinen Versicherungsschutz vereinbart.
Die üblicherweise vereinbarten Schadensursachen an den versicherten technischen bzw. maschinellen Einrichtungen sind:
- menschlichem Versagen
bspw. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, - technischem Versagen
bspw. Kurzschluss oder Überspannung, oder auch Konstruktions-, Material-, Herstellungsfehler - Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- von außen einwirkende Ereignisse
bspw. Sturm, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub
Der genaue Deckungsumfang ist den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Video-Erklärung
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