Nebenversicherung

Wird von einem Versicherungsnehmer dasselbe Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern gleichzeitig versichert wird, spricht man von einer Nebenversicherung.

Im Unterschied zu einer Mitversicherung werden die einzelnen, jeweils rechtlich selbständigen, Versicherungsverträge nicht im Einvernehmen der Versicherer durch den Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen, der sein Risiko bei mehreren Versicherern platzieren will.
Die Versicherungssumme aller Versicherungen darf dabei den Gesamtwert der versicherten Sachen nicht übersteigen, u.a. aufgrund des Bereicherungsverbotes.

Gut zu wissen!

Solltest Du eine bestimmte Sache bei mehreren Versicherern absichern wollen, hast Du gem. §58 VersVG die Pflicht alle Versicherer darüber zu informieren.