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Mitversicherung

Die Aufteilung desselben Risikos unter mehreren Erstversicherern wird Mitversicherung genannt.

In der Regel werden zur Abdeckung von großen Risiken, vorrangig im Betriebs- und Industrieversicherungsbereich, Mitversicherungsverträge erstellt.
Dabei sind mehrere rechtlich selbständige Verträge in einer Versicherungspolizze zusammengefasst. Dies geschieht im Einvernehmen der einzelnen Versicherungspartner, die jeweils für deren vereinbarten Anteil haften.

Jeder einzelne Versicherer haftet ausschließlich für seinen Anteil der Gesamtversicherungssumme.

Gem. §5 VersVG ist der Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, sollte eine Risikoteilung mehrerer Erstversicherer bestehen und die Mitversicherung nicht beim Abschluss vereinbart worden sein.
Schließt der Erstversicherer einen Vertrag mit einem anderen Versicherer um sein Risiko zu teilen, spricht man von Rückversicherung. Davon bekommt der Versicherungsnehmer aber nichts mit.

Gut zu wissen!

Im Schadenfall bzw. für die Abwicklung musst Du Dich aber nicht jeden einzelnen Versicherer kontaktieren, da es bei Mitversicherungsverträgen immer einen Hauptpartner für Dich gibt, der die Abwicklung koordiniert.

Video-Erklärung

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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M, Sachversicherung

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