Amts- & Organ-Haftpflichtversicherung
Bei einer Amts- und Organhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Personen im öffentlichen Dienst, wie u.a. Polizei, Justizwache, Bundesheer.
- Die Organhaftpflicht-Versicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen wegen eines Sach- oder Vermögensschadens des jeweiligen Dienstgebers gegen die versicherte Person.
Die versicherte Person hat also direkt den Dienstgeber (=Rechtsträger) geschädigt, der nun Ersatz fordert.
- Die Amtshaftpflicht-Versicherung deckt eine Regressforderung des Dienstgebers gegen die versicherte Person wegen eines im Zuge der Dienstausübung grob fahrlässig verursachten Sach- oder Personenschadens ab.
Der/Die Geschädigte eine andere Person, die gegen den Rechtsträger Ersatzansprüche richtet, weil dessen DienstnehmerIn ihn bzw. sie geschädigt hat.
Infolge regressiert der Rechtsträger bei seinen Bediensteten.
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