Kausalität

Kausalität bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist.
Dies bildet die Grundlage für die Leistungspflicht des Versicherers.

Besonders wichtig ist die Frage nach der Kausalität im Schadenfall bei Verletzungen von Obliegenheiten, bspw. bei nicht gemeldeten Gefahrenerhöhungen.
Der Versicherer überprüft die Zusammenhänge zwischen der Obliegenheitsverletzung und dem entstandenen Schaden und kann, bei vorliegender Kausalität leistungsfrei sein.

Gut zu wissen!

Im Versicherungsfall muss Dein Versicherer das Vorhandensein einer Verletzung von Obliegenheiten beweisen. Ihn trifft hierbei also die Beweislast.

Du hast im Falle einer Obliegenheitsverletzung Dein mangelndes Verschulden an der vorgeworfenen Obliegenheitsverletzung und die nicht vorhandene Kausalität für den eingetretenen Versicherungsfall zu beweisen. Man spricht auch vom sogenannten „Kausalitätsgegenbeweis„.

Wichtig ist, dass die relevanten Obliegenheiten in den Bedingungen nachvollziehbar angeführt sind und Dir dadurch Dein Versicherer diese mitgeteilt hat, denn „wenn Du eine Bestimmung nicht kennst, kannst Du nicht dagegen verstoßen“. (§6 Abs. 5 VersVG)