Konvertierung

Wird ein Versicherungsvertrag „erneuert“, also auf den aktuellen Stand gebracht, spricht man von einer Konvertierung.

Dabei werden Verträge an die derzeit gültige Generation der Versicherungsbedingungen angepasst, die Laufzeit verlängert und eine neue Polizze ausgestellt, das als Ausstellungsgrund „Konvertierung“ oder „Anpassung“ vermerkt hat.
Die Vertrags-/Polizzennummer bleibt dabei in der Regel unverändert.

Bei der Abwicklung von Schaden– bzw. Versicherungsfällen, sind jene Vertragsgrundlagen relevant, die zum Zeitpunkt des Ereignisses Gültigkeit hatten.

Konvertierungen sind im Rahmen der laufenden Überprüfungen bestehender Versicherungsverträge üblich und gewährleisten für den Vermittler einen dauernden Provisionsfluss. Auch Kulanzleistungen werden häufig nur unter der Voraussetzung einer Vertragserneuerung angeboten.