Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung versichert Glasscheiben (Flachgläser) gegen Zerbrechen. Beispiele für Flachgläser sind Fenster, Glastüren oder Verglasungen von Vitrinen.
Wichtig für eine Schadenleistung des Versicherers ist, dass Glas zerbrochen ist, da es für Beschädigungen wie bspw. Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (bspw. Montage) oder beim Transport entstehen, keine Leistung gibt. Diese Schäden gelten üblicherweise als Ausschluss.
Glasbruchversicherungen werden in der Regel im Rahmen von Gebäude-, Haushalts– oder Betriebsversicherungen abgeschlossen.
Abhängig von der Produktgestaltung Deines Versicherers, können auch Geräteverglasungen oder sonstige spezielle Verglasungen in der Glasbruchversicherung enthalten sein oder die Versicherungsdeckung erweitert werden.
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!