Hagelversicherung

Bei Hagelversicherungen handelt es sich um spezielle Absicherungen für landwirtschaftliche Betriebe. Gedeckt ist der Ertragsausfall an versicherten Erzeugnissen und der damit verbundene fehlende Ertrag aufgrund von Hagelschäden.

Oft werden auch weitere besondere Wetterereignisse mitversichert, wie bspw. Dürre, Frost, Überschwemmung etc. Auch Schädlingsbefall an den Erntefrüchten kann, abhängig von der Vertragsgestaltung abgedeckt werden.

Geregelt ist sind Bestimmungen zur Hagelversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 109ff VersVG).

Für die Schadenabwicklung ist es wichtig die Anzeigepflicht zu beachten. Binnen 4 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden dem Versicherer anzuzeigen. Zudem darf der Versicherungsnehmer zur Schadenfeststellung durch den Versicherer die beschädigten Erzeugnisse zu verändern, außer, wenn dies für einen ordnungsgemäßen Betrieb unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. der Fall, wenn Früchte bereits reif sind und mit der Ernte nicht mehr gewartet werden kann.

Die Leistung des Versicherers im Schadenfall ist pro Versicherungsperiode mit der vereinbarten Versicherungssumme limitiert. Treten in der gleichen Versicherungsperiode mehrere Schadenfälle ein, gilt die Versicherungssumme für alle Fälle gesamt.

Gut zu wissen!

Schäden durch Hagel an Gebäuden, Einrichtungs- und Betriebsgegenständen sowie Fahrzeugen sind im Rahmen der jeweiligen Sachversicherung in der Sparte Sturmversicherung gedeckt.