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Gruppierungserläuterungen

In den Gruppierungserläuterungen eines Versicherers wird definiert wo versicherte Sachen zuzuordnen sind.

Es kann daraus detailliert entnommen werden was bspw. als Bestandteil eines Gebäudes gilt und welche Sachen zum Inhalt (TKBE) zählen.
Hierbei stellt sich idR. die Frage, ob die jeweilige Sache fix mit dem Gebäude verbunden ist oder ohne zu großen Aufwand demontiert werden kann. Auch der Zweck der jeweiligen Sache kann ein Unterscheidungskriterium darstellen.

Ohne Gruppierungserläuterungen wäre eine korrekte Zuordnung von Versicherungswerten und die damit verbundene Feststellung der richtigen Versicherungssummen für Gebäude bzw. Einrichtung nicht möglich. Die Folge wäre in vielen Fällen eine Über- oder Unterversicherung.

Gut zu wissen!

Beachte, dass es auch geringfügige Unterschiede zwischen den Gruppierungserläuterungen der einzelnen Versicherern geben kann.

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Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsversicherung, G, Gebäudeversicherung, Sachversicherung|Neuabschluss

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