Gruppierungserläuterungen

In den Gruppierungserläuterungen eines Versicherers wird definiert wo versicherte Sachen zuzuordnen sind.

Es kann daraus detailliert entnommen werden was bspw. als Bestandteil eines Gebäudes gilt und welche Sachen zum Inhalt (TKBE) zählen.

Ohne Gruppierungserläuterungen wäre eine korrekte Zuordnung von Versicherungswerten und die damit verbundene Feststellung der richtigen Versicherungssummen für Gebäude bzw. Einrichtung nicht möglich. Die Folge wäre in vielen Fällen eine Über- oder Unterversicherung.

Gut zu wissen!

Beachte, dass es auch geringfügige Unterschiede zwischen den Gruppierungserläuterungen der einzelnen Versicherern geben kann.