Rückrufkostendeckung
Eine Rückrufkostendeckung , auch Rückrufkosten-Versicherung genannt, kann in die Betriebshaftpflicht-Versicherung als Erweiterung einer Produkthaftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden.
Versichert sind in der Regel die Kosten Dritter, die im Zuge des Produktrückrufes entstehen, u.a. für
- die Benachrichtigung der betroffenen Kunden
- Überprüfungen der vermeintlich mangelhaften Produkte
- Transport/Überführung/Zwischenlagerung der Produkte
- Austausch/Reparatur von mangelhaften Produkten
Durch einen solchen Versicherungsschutz kann das finanzielle Risiko von Kostenaufwänden des Herstellers aufgrund des Rückrufes von dessen Produkten abgedeckt werden. Dabei handelt es sich immer um reine Vermögensschäden des versicherten Betriebes. Sach- oder Personenschäden sind nicht versichert im Rahmen einer Rückrufkosten-Versicherung.
Auslöser für einen Produktrückruf können bspw. vermutete Mängel an Produkten oder behördliche Anordnungen sein.
Beispiel:
Einem Zulieferer von KFZ-Teilen entstehen durch ein fehlerhaft produziertes Teil ein finanzieller Aufwand aufgrund der erforderlichen Rückrufaktion.
Nicht versichert sind die Kosten der mangelhaften Erzeugnisse selbst.
Beachte die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Ausschlüsse, die in den Versicherungsbedingungen angeführt sind.
§ Link zum Gesetzestext
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