Gefahrengemeinschaft
Eine Gefahrengemeinschaft, auch als Risikogemeinschaft bezeichnet, ist eine Gruppe, die ähnlichen Risiken oder Gefahren ausgesetzt ist und sich gemeinsam dagegen absichern.
Risiken werden auf die Gefahrengemeinschaft verteilt und Schäden nicht von einzelnen Betroffenen alleine getragen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Risikoausgleich.
Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft zahlt Prämie an einen Versicherer um im Falle, dass ein bestimmtes Risiko für ein Mitglied eintritt, finanzielle Hilfe durch die Versicherung zu erhalten.
Beispiel:
Mehrere Hausbesitzer leben in einer Region in der oft Überschwemmungen vorkommen. Jeder Hausbesitzer fürchtet sich vor den möglichen Schäden.
Sie entscheiden sich also, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der im Falle einer Überschwemmung die Schäden abdeckt. Passiert ein Schaden und verursacht Schäden bei einem der Häuser, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturen.
Durch die Prämien, die jeder Hausbesitzer an den Versicherer bezahlt wird das finanzielle Risiko verteilt, sodass nicht ein einzelner Hausbesitzer alleine hohe Kosten tragen muss.
Die Höhe der Versicherungsprämien entspricht grundsätzlich den zu erwartenden Schadenzahlungen des Versicherers. („Äquivalenzprinzip„)
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