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Überschwemmung

Von einer Überschwemmung spricht man, wenn Bodenflächen, die üblicherweise trocken sind, vollständig mit erheblichen Mengen Wasser bedeckt sind.

Die daraus entstehenden Schäden an Gebäuden und Einrichtung werden im Rahmen einer Deckung für Außergewöhnliche Naturgewalten (AGNAT) mit bestimmten Höchstentschädigungssummen versichert.

Gut zu wissen!

Bei Risken, die in hochwassergefährdeten Gebieten liegen, muss besonderes Augenmerk bei der Vertragserrichtung gelegt werden.
Bspw. sollte eine Wiederherstellungsklausel bei einer Eigenheimversicherung auch einen Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes an einem anderen Ort berücksichtigen, da uU. keine Baugenehmigung für die gleiche Stelle erteilt wird.

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Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Haushaltsversicherung, Immobilienversicherung, Sachversicherung, U

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