BUFT – Betriebsunterbrechungs-versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige

Die Betriebsunterbrechungs-versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige, kurz BUFT, deckt den entstandenen Einkommensverlust bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit der betriebsführenden Person.

Die BUFT sichert somit den Fortbestand des Unternehmens und die finanzielle Existenz der versicherten Person, da trotz ausbleibender Umsätze die weiterlaufenden Fixkosten beglichen werden können.

Ein Vorteil ist zudem, dass neben dem Ausfall durch Krankheit oder Unfall, üblicherweise auch ein Betriebsstillstand aufgrund von behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen berücksichtigt ist, bspw. im Zusammenhang mit Epidemien.
Diesbezüglich empfiehlt es sich die genaue Formulierung der geltenden Versicherungsbedingungen zu kontrollieren.

Die Versicherungssumme setzt sich aus den fortlaufenden fixen Betriebskosten und dem Gewinn eines Jahres, also dem Deckungsbeitrag, zusammen. Im Falle einer Betriebsunterbrechung wird pro Tag deren Dauer 1/360 der Versicherungssumme ausbezahlt.
Versicherungsleistungen sind dabei mit dem tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden und der vereinbarten Haftungszeit begrenzt.
In der Regel werden im Vertrag Karenzzeiten definiert, nach deren Ablauf die Leistung erbracht wird.

Beispiel:
Herr Mustermann, selbständiger Grafiker, hat eine BUFT mit einer Versicherungssumme idHv. € 45.000,-. Vereinbart wurde eine Karenzzeit von 8 Tagen.
Aufgrund von gesundheitlichen Problemen war Herr Mustermann für die Dauer von 25 Tagen arbeitsunfähig.
Er erhält für die ersten 8 Tage keine Leistung und ab dem 9. Tag € 125,-.

Die Versicherungsleistung beträgt somit in Summe € 2.125,- (17 Tage x 125)

Je nach Produktgestaltung des Versicherers können neben gesundheitlichen Ursachen für die Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit auch andere „Verhinderungsgründe“ berücksichtigt, bspw. Sachschäden.

Gut zu wissen!

Wenn sich der Deckungsbeitrag ändert, solltest Du dies Deinem Versicherer mitteilen und ggf. die Anpassung der Versicherungssumme vornehmen.

Beachte auch, dass eine BUFT in der Regel erst bei Deinem vollständigen Ausfall, also einer kompletten Unterbrechung Deiner versicherten Tätigkeit, Leistung erbringt.
Das bedeutet, dass Du weder leichte Bürotätigkeiten noch die Aufsicht von Deinen Mitarbeitern erfüllen kannst und auch eine alternative Form der betrieblichen Tätigkeit ausgeübt wird, wie bspw. als Lieferservice oder Online-Dienstleister.