Haftungszeit

Die Haftungszeit ist die definierte Obergrenze für den Zeitraum in dem der Versicherer bei Betriebsunterbrechungs-versicherungen Leistung erbringt.

Beginn der Haftungszeit ist der Eintritt des versicherten Schadens.
Im Falle einer Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit wird maximal für die Dauer der Haftungszeit die vereinbarte Leistung erbracht.

Beispiel 1:
Aufgrund eines Feuers kommt es am 01.02.2022 zu einem Betriebsstillstand und folglich zu Umsatzeinbußen.
Die Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit erfolgte am 01.11.2022, also nach 9 Monaten. Die vereinbarte Haftungszeit beträgt 12 Monate.
Für die Dauer von 9 Monaten hat der Versicherer also Leistung zu erbringen.

Beispiel 2:
Aufgrund eines Feuers kommt es am 01.02.2022 zu einem Betriebsstillstand und folglich zu Umsatzeinbußen. 
Die Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit erfolgte am 01.05.2023, also nach 15 Monaten. Die vereinbarte Haftungszeit beträgt 12 Monate.
Für die Dauer von 12 Monaten hat der Versicherer also Leistung zu erbringen.

Häufig wird eine Haftungszeit von 12 Monaten vereinbart; es sind aber auch kürzere oder längere Zeiträume möglich.
Bei einer unterjährigen Haftungszeit wird auch die Haftungssumme auf Basis des Jahres-deckungsbeitrages entsprechend reduziert.

Gut zu wissen!

Gerade nach einem Feuerschaden kann es lange dauern bist ein Betrieb wieder aufgenommen werden kann, denn bspw. die Lieferkettenproblematik hat großen Einfluss darauf, wie lange eine Wiederherstellung nach einem Schaden dauern kann.

Um auf Nummer sicher zu gehen, vereinbare daher bei der Betriebsunterbrechungs-versicherung eine Haftungszeit, die länger als 12 Monate ist.