Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) werden u.a. Betrieb, Produktgestaltung und Kapitalveranlagung von Versicherungsunternehmen in Österreich geregelt.
Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Finanzmarkt Aufsicht (FMA).
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

