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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) werden u.a. Betrieb, Produktgestaltung und Kapitalveranlagung von Versicherungsunternehmen in Österreich geregelt.

Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Finanzmarkt Aufsicht (FMA).

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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