Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) werden u.a. Betrieb, Produktgestaltung und Kapitalveranlagung von Versicherungsunternehmen in Österreich geregelt.
Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Finanzmarkt Aufsicht (FMA).
Link zu: Kontakt
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!