Antragsablehnung

Eine Antragsablehnung bedeutet, dass der Versicherer einen eingereichten Antrag nicht annimmt, also es ablehnt ein bestimmtes Risiko zu versichern.

Das ist idR. der Fall, wenn es sich um nicht versicherbare Risiken handelt oder wenn mit dem Antragssteller aus bestimmten Gründen kein Vertrag geschlossen werden kann.

Wird ein Antrag nicht angenommen, wird der Antragsteller üblicherweise schriftlich informiert. Eine Begründung ist seitens des Versicherers nicht erforderlich.
Dauert eine Antragsannahme länger als die Antragsbindefrist von 6 Wochen, entspricht das in gewisser Weise auch einer Ablehnung.

Gut zu wissen!

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit – beide Parteien können sich über Vertragsinhalte einigen und entscheiden ob mit dem jeweils anderen ein Vertrag zustande kommen soll. (Ausnahme siehe Kontrahierungszwang)

Wurde im Vorfeld, bspw. für die Zeit der Antragsprüfung, eine vorläufige Deckung gewährt, steht dem Versicherer auch bei einer Antragsablehnung die entsprechende Prämie zu.