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Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist gemäß §1a VersVG beträgt generell 6 Wochen und ist jener Zeitraum, innerhalb dem der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist.

Der Versicherer hat innerhalb dieser Zeitspanne die Prüfung des Risikos vorzunehmen.
Beispielsweise prüft ein Versicherer vor Annahme einer Risikolebensversicherung die Angaben über den Gesundheitszustand einer versicherten Person.

Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen, da der Versicherer durch die Übergabe der Polizze einer Annahme zustimmt. Sollte erst nach Ablauf der Antragsbindefrist die Polizze beim Versicherungsnehmer einlangen, gilt die Polizze lediglich als Angebot des Versicherers an den Versicherungsnehmer.

Gut zu wissen!

Verstreichen 6 Wochen nach der Antrageinreichung und Du hast weder eine Polizze noch eine Ablehnung erhalten, kannst Du gemäß §1a VersVG von Deinem Antrag zurücktreten.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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