Organhaftpflicht-Versicherung
Die Organhaftpflicht-Versicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen wegen eines Sach- oder Vermögensschadens des jeweiligen Dienstgebers gegen die versicherte Person.
- Geschädigter ist der Dienstgeber – Schädiger ist der/die Bedienstete
Relevant sind solche Versicherungslösungen für Personen, die im öffentlichen Sektor tätig sind, wie bspw. in den Bereichen Exekutive, Justizwache, Bundesheer sowie für Lehrpersonal.
Beispiel:
Herr M. ist Justizwachebeamter und verliert seine Dienstwaffe. Sein Dienstgeber verlangt nun, dass er für die entstandenen Kosten aufkommt.
Die Organhaftpflichtversicherung leistet in diesem Fall.
Anders als bei der Amtshaftpflicht-Versicherung werden bei der Organhaftpflicht-Versicherung die Ersatzforderungen direkt gegen die versicherte Person gerichtet.
Häufig wird eine kombinierte Deckung angeboten; die Amts- & Organhaftpflichtversicherung
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