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Pensionsversicherung (gesetzlich)

Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Pensionsversicherung ist der versicherten Person im Alter oder bei Berufsunfähigkeit durch Zahlung einer Eigenpension ein Einkommen zu sichern sowie die finanzielle Absicherung dessen Hinterbliebenen im Falle des Ablebens.

Die gesetzliche Pensionsversicherung ist eine Pflichtversicherung, die sowohl für unselbständig Erwerbstätige als auch für Selbständige, viele Freiberufler, Landwirte und Werkvertragsnehmer gilt. Das bedeutet, dass durch Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit jeder unabhängig von seinem Willen Beiträge entrichten muss.

Die Bestimmungen der einzelnen Berufsgruppen sind nahezu ident. Bei Beamten ist die Pensionsregelung Teil des Dienstrechts, welches bereits viele Gemeinsamkeiten mit den anderen Berufsgruppen hat.

Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren. Neben den Pflichtbeiträgen kann die versicherte Person auch freiwillige Beiträge zur Höherversicherung entrichten, die zu einer erhöhten Pension führen. Mit Ende der Erwerbstätigkeit, erlischt auch die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung. Die Pensionsversicherung kann aber auf Antrag und durch Entrichtung von Beiträgen zur Weiterversicherung freiwillig fortgesetzt werden, um den Pensionsanspruch zu erhöhen oder überhaupt zu erwerben.

Um Pensionen zu erhalten, müssen die definierten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden und ein Antrag an den jeweiligen Pensionsversicherungsträger gestellt werden. Infolge wird zum „Stichtag“ geprüft ob und in welcher Höhe ein Pensionsanspruch besteht.
Bei Eigenpensionen (Alters– oder Berufsunfähigkeitspension) ist der Stichtag der Monatserste, welcher der Antragstellung folgt; bei Hinterbliebenenpensionen (Witwen-/Waisenpension) der auf den Tod des Versicherten folgende Monatserste.

Gut zu wissen!

Aufgrund der „Pensionslücke“ ist eine private Vorsorge, bspw. durch eine kapitalbildende Lebensversicherung, empfehlenswert. Auch, wenn Du stets gut verdient hast, wird die gesetzliche Pension deutlich geringer ausfallen als Dein Aktiveinkommen.

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§ Link zum Gesetzestext

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P, Sozialversicherung

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