Kunstversicherung

Kunstversicherungen werden speziell für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungen abgeschlossen und bieten Absicherung u.a. bei Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust der versicherten Gegenstände im Rahmen von „All-Risk„-Deckungen, auch Allgefahrendeckung genannt. Dabei werden sämtliche Gefahren abdeckt, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

Der Versicherungsnehmer kann sowohl privater Kunstsammler als auch ein Kunsthandel, Museum oder eine Galerie sein.
Da eine Neuwertdeckung, wie in bspw. Haushaltsversicherungen, bei besonderen Einzelstücken nicht relevant ist, entspricht bei Kunstversicherungen die Versicherungssumme dem aktuellen Verkehrswert der versicherten Sache, der sich nach dem jeweiligen Markt richtet.

Besonders an Kunstversicherungen ist, je nach Produktangebot des Versicherers, dass auch Wertminderungen nach einem Teilschaden mitversichert werden können. Dies ist bspw. bei Gemälden relevant, die nach einer Beschädigung zwar perfekt restauriert werden können, aber infolge für den Eigentümer und einen eventuellen Markt deutlich weniger Wert haben.

Auch das Transportrisiko kann, wenn dies vereinbart wird, im Rahmen der Kunstversicherung berücksichtigt werden. Meist gilt für die versicherten Sachen komplette Freizügigkeit zwischen unterschiedlichen Risikoadressen.

Es empfiehlt sich bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass eine sogenannte „Vorsorgedeckung“ vereinbart wird um Wertentwicklungen zu berücksichtigen.