Umlageverfahren

Bei dem Umlageverfahren werden die einbezahlten Beiträge der Versicherten unmittelbar zur Finanzierung der aktuell Leistungsberechtigten verwendet.

Es erfolgt also sofort wieder eine Auszahlung ohne das Geld zwischenzeitlich zu verwalten bzw. anzulegen.
Das Umlageverfahren ist die Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, insbesondere der Pensionen, aber auch von der Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die aktiv im Erwerbsleben stehenden Personen sorgen mit Ihren Beiträgen für die Personen, die aktuell Pensionsleistungen beziehen. Deshalb spricht man auch vom „Generationenvertrag“.

Gut zu wissen!

Neben den Pflichtbeiträgen für die Sozialversicherung, können auch freiwillige Beiträge zur Höherversicherung entrichtet werden, die zu erhöhten gesetzlichen Pensionen führen.