Alterspension (gesetzlich)

Die Alterspension ist eine sogenannte Eigenpension der gesetzlichen Sozialversicherung und dient der Sicherung eines Einkommens nach der Erwerbstätigkeit im Alter.

Um eine gesetzliche Pensionsleistung zu erhalten, muss man die vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag an den Pensionsversicherungsträger stellen. Für unselbständig Erwerbstätigte ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), für Selbständige und Bauern die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und für Beamte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).

Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Alterspension sind grundsätzlich

  • bei Männern die Vollendung des 65. Lebensjahres
  • bei Frauen die Vollendung des 60. Lebensjahres
    (ab dem Jahr 2024 steigt das Antrittsalter für Frauen jedes Jahr um 6 Monate, sodass es ab dem 01.01.2033 dem Antrittsalter der Männer gleicht)

sowie die Erfüllung der Versicherungszeiten:

  • 15 Versicherungsjahre in den letzten 30 Jahren oder
  • insgesamt 15 Beitragsjahre oder
  • insgesamt 25 Versicherungsjahre.

Bei Inanspruchnahme einer normalen Alterspension ist die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit dem Arbeitgeber nicht nötig. Die normale Alterspension steht dem Versicherten ungekürzt auch neben einer Erwerbstätigkeit zu, wird aber gänzlich zum Erwerbseinkommen hinzugerechnet und nach EStG besteuert.
Neben den Pflichtbeiträgen für die gesetzliche Pensionsversicherung, können auch freiwillige Beiträge zur Höherversicherung entrichtet werden, die zu erhöhten Pensionsbezügen führen.

Die Höhe der Pensionsbezüge richtet sich danach ob der Versicherte vor 1955 oder danach geborgen wurde.

  • Für Personen, die vor 1955 geboren wurden, erfolgt die Berechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem. Relevant sind dabei die Bemessungsgrundlage, die Gesamtanzahl der Versicherungsmonate, und das Alter bei Pensionsantritt.
  • Bei Personen, die ab 1955 geboren wurden, hängt die Pensionshöhe weitgehend von der Beitragsleistung während des gesamten Lebens ab. Dafür wurde das Pensionskonto eingerichtet.

Neben dem Antritt zum 65. bzw. 60. Lebensjahr besteht auch die Möglichkeit durch eine sogenannte „Korridorpension“ bis zu 3 Jahre früher die Pension anzutreten.

Gut zu wissen!

Aufgrund der „Pensionslücke“ ist eine private Vorsorge, bspw. durch eine kapitalbildende Lebensversicherung, empfehlenswert. Auch, wenn Du stets gut verdient hast, wird die gesetzliche Pension deutlich geringer ausfallen als Dein Aktiveinkommen.