Pensionslücke
Der Unterschied zwischen dem letztem aktiven Erwerbseinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Pension der versicherten Person wird als Pensionslücke bezeichnet.
Je höher das Aktiveinkommen ist, desto größer wird diese Differenz ausfallen. Auch Kindererziehungszeiten und längere Arbeitslosigkeit wirken sich auf die zu erwartende Pensionshöhe aus.
Eine private Vorsorge ist daher wichtig und wird auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen um Altersarmut vorzubeugen und den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für die Ergänzung von staatlichen Leistungen bei vorzeitigem krankheits- oder unfallbedingten Pensionsbezug.
Die „Faustregel“ für die Pensionslücke lautet:
„65/45/80“ – Mit 65 Jahren muss man 45 Jahre gearbeitet haben um etwa 80% des Durchschnittseinkommens als Alterspension zu erhalten.
Das bedeutet, dass sich bspw. ein später Berufseinstieg aufgrund des Studiums negativ auf die Höhe der Alterspension auswirkt. Umso wichtiger ist es, dass Du Dich so früh wie möglich mit der Thematik auseinandersetzt. Die Basis für eine lösungsorientierte Vorsorgeberatung sind in der Regel die Werte auf Deinem Pensionskonto, das im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt wird.
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