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Mahnung

Eine Mahnung ist die Aufforderung des Versicherers an den Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler für die Zahlung der offenen Prämie.

Das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 38 + 39 VersVG) beschreibt den Umgang des Versicherers mit offenen Prämien.

Schuldet der Kunde die Erstprämie, ist kein Versand einer Mahnung erforderlich, da der Versicherungsnehmer mit der Polizze auch eine qualifizierte Zahlungsaufforderung erhalten hat. Darin ist angeführt bis wann er die Prämie zu zahlen hat und welche Folgen die Nichtzahlung hat. Im Fall der Erstprämie hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Verzug der Folgeprämie vor, dass der Versicherer eine qualifizierte Mahnung versendet. Damit eine Mahnung als „qualifiziert“ gilt, müssen die Zahlungsfrist sowie die Belehrung über die Rechtsfolgen, nämlich den Verlust des Versicherungsschutzes und das Kündigungsrecht des Versicherers, explizit beschrieben sein.

Gut zu wissen!

Wenn Du eine Mahnung erhältst, die Dich lediglich Auffordert die Zahlung der Prämie zu leisten, brauchst Du noch nicht nervös zu werden. Erst, wenn Dir Dein Versicherer die qualifizierte Mahnung zuschickt, solltest Du Dich dringend um die Prämienzahlung kümmern, da nach Ablauf der darin beschriebenen Frist Dein Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sein kann.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext (38 VersVG)

§ Link zum Gesetzestext (39 VersVG)

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