Qualifizierte Mahnung

Gemäß § 39 VersVG erhält der Versicherungsnehmer bei Folgeprämienzahlungsverzug eine qualifizierte Mahnung.

Damit eine Mahnung als „qualifiziert“ gilt, müssen die Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen sowie die Belehrung über die Rechtsfolgen, nämlich den Verlust des Versicherungsschutzes, explizit beschrieben sein.
Bei Feuerversicherungen für Gebäude beträgt die in der Mahnung angegebene Frist 1 Monat.

Kommt der Versicherungsnehmer innerhalb der gesetzten Frist seiner Pflicht zur Zahlung der Prämie nicht nach, hat der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zudem gilt Leistungsfreiheit im Versicherungsfall.

Gut zu wissen!

Ein Zahlungsverzug bei der Folgeprämie alleine gefährdet Deinen Versicherungsschutz noch nicht. Erst, wenn Du die qualifizierte Mahnung erhältst, ist es dringend erforderlich die offene Prämienschuld zu tilgen.