Wertminderung
Wird bei einer beschädigten Sache der Verkehrswert trotz fachmännischer Reparatur verglichen mit einer unbeschädigten Sache gemindert, spricht man von einer Wertminderung.
Dies ist bspw. der Fall, wenn nach einer Reparatur Mängel an der Sache zurückbleiben. Auch ein nach einem Schadenfall perfekt restauriertes Gemälde hat infolge einen geringeren Wert.
Wertminderungen sind in der Regel nicht durch eine Sachversicherung gedeckt, da üblicherweise Neuwertentschädigungen vereinbart werden. Bei besonderen Gegenständen, wie Kunstobjekten, kann im Rahmen einer Kunstversicherung jedoch auch eine Wertminderung infolge eines versicherten Schadens gedeckt werden.
Die häufigsten Fälle bei denen eine Wertminderung zur Sprache kommt, betreffen KFZ-Haftpflichtversicherungen. Zusätzlich zu Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeuges ist auf Verlangen des geschädigten Fahrzeugeigentümers eine infolge des Schadens entstandene Wertminderung durch den Versicherer des Schädigers abzugelten.
Die Berechnung einer Wertminderung erfolgt mit eigenen Berechnungsprogrammen üblicherweise durch Sachverständige. Relevante Faktoren für die Berechnung einer Wertminderung sind Fahrzeugart und -alter sowie der Zustand, also eventuelle Vorschäden und das Ausmaß des aktuellen Schadens. Möglich ist die Abgeltung einer Wertminderung, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist.
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