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Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer kann gemäß §5c VersVG seinen Versicherungsantrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, widerrufen und damit vom Vertrag zurücktreten.

Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde, frühestens aber mit Zugang der Versicherungspolizze. In der Regel ist die Belehrung über das geltende Rücktrittsrecht auf den Antragsunterlagen vermerkt.

Gut zu wissen!

Früher galt das Widerrufsrecht gemäß §5c VersVG ausschließlich für Verbraucher. Die aktuellen Formulierungen im Paragraphen sind offener gestaltet und gelten daher auch für Selbständige und KMUs, nicht aber für Versicherungsverträge von Großrisiken.

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§ Link zum Gesetzestext

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Vertragsbeendigung, W

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