Vorwärtsschaden
Ein Vorwärtsschaden ist eine Bezeichnung, die im Rahmen von Betriebsunterbrechungs-versicherungen vorkommt.
Dabei handelt es sich um einen Schaden bei einem Abnehmer, der einen Betriebsunterbrechungs-schaden beim versicherten Betrieb verursacht.
Man spricht dabei auch von sogenannten Rückwirkungsschäden.
Beispiel:
Ein Schaden im Großlager eines Hauptabnehmers des versicherten Betriebes (=Versicherungsnehmer) verursacht bei diesem massive Umsatzeinbußen, da durch den Ausfall des Abnehmers die eigene Produktion zurückgefahren werden muss und keine alternativen Abnehmer gefunden werden.
Solche Risiken können im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-versicherung mitversichert werden. Dabei sind häufig limitierte Haftungssummen, oft auf erstes Risiko, in den Bedingungen zu finden.
Zudem wird auch zwischen benannten und unbenannten Gefahren, mit verschiedenen Deckungslimits, unterschieden.
Üblicherweise sind für die Absicherung von Rückwirkungsschäden sehr genaue Angaben zu den einzelnen Vertragspartnern des Versicherungsnehmers erforderlich.
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