Subsidiär
Subsidiär in Bezug auf die Versicherungsleistung bzw. -deckung bedeutet, dass die Erbringung einer Leistung des Versicherers nur erfolgt, wenn es keinen anderen Versicherer gibt, der für den Schaden deckungspflichtig ist.
Solche Subsidiärdeckungs-klauseln dienen u.a. dazu die Entstehung einer Doppelversicherung zu verhindern.
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