Vinkulierung

Die Vinkulierung ist eine Art der Sicherstellung von Versicherungsverträgen, meist Feuer– und KFZ-Kaskoversicherungen, bei Finanzierungen, da ohne Zustimmung des Vinkulargläubigers, also des finanzierenden Unternehmens, Leistungen nicht ausbezahlt werden und eine Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich ist.

Im Leistungsfall erfolgt bei Vinkulierungen lediglich die Verständigung des Vinkulargläubigers, der die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer bestätigen muss.

Eine Vinkulierung im Versicherungsvertrag bedeutet für den Versicherungsnehmer also eine Auszahlungs- und Kündigungssperre.

Gut zu wissen!

Anders als bei einer Verpfändung oder Abtretung hat ein Vinkulargläubiger selbst keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung.