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Unterjährigkeitszuschlag

Die Zahlung von Versicherungsprämien erfolgt grundsätzlich jährlich im Vorhinein. Der Versicherungsnehmer kann aber mit dem Versicherer vereinbaren, dass er die Prämien halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichtet. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands kann der Versicherer dafür einen Unterjährigkeitszuschlag verlangen.

Bei Lebensversicherungen, denen Gewinnbeteiligen gutgeschrieben werden, können Unterjährigkeitszuschläge vom Versicherer bei der Prämie berücksichtigt sein, da diese Gewinnbeteiligen auch immer für ein gesamtes Jahr zugeteilt werden. Besonders aufgrund des geringen Zinsniveaus bei Lebensversicherungsverträgen kann ein Unterjährigkeitszuschlag den Ertrag stark mindern. Kommt ein Unterjährigkeitszuschlag zur Anwendung, empfiehlt sich die jährliche Zahlweise.
Bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen wird kein Unterjährigkeitszuschlag berücksichtigt, da es bei dieser Art der Lebensversicherung auch keine Gewinnbeteiligungen gibt, sondern Fondsanteile gekauft werden.

Gut zu wissen!

Ob ein Unterjährigkeitszuschlag tatsächlich verrechnet wird, hängt vom Versicherer ab. Oft wird bei einer unterjährigen Zahlweise mittels SEPA-Lastschrift auf den Zuschlag verzichtet.

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