Abtretung

(Zession) Werden Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag, bspw. einer Lebensversicherung, an einen Dritten übertragen, spricht man von einer „Abtretung“ oder „Zession“.
Dabei geht die komplette Verfügungsgewalt aus dem Vertrag vom Versicherungsnehmer auf den sogenannten „Zessionär“ über. Dies passiert bspw. zur Besicherung einer Finanzierung.

Zudem ist zu beachten, dass Abtretungen steuerschädlich sind. Das bedeutet, dass steuerlich geltend gemachte Versicherungsprämien (außer von Risikoversicherungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachversteuert werden müssen.
Das ist mittlerweile allerdings von geringer Bedeutung, da Versicherungsverträge seit 2020 nicht mehr im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können.

Gut zu wissen!

Neben der Vinkulierung und der Verpfändung ist die Abtretung/Zession eine Möglichkeit um einen Versicherungsvertrag zu „sperren“.

Da Du alle Rechte aus Deinem Versicherungsvertrag abgibst, ist es nicht zu empfehlen eine Zession zu vereinbaren. Neben der Zession gibt es auch noch die Möglichkeiten einen Vertrag zu vinkulieren oder zu verpfänden.
Beide Alternativen lassen Dir mehr Rechte aus dem Vertrag.