Vertrauensschaden-Versicherung

Eine Vertrauensschaden-Versicherung dient dem Schutz des Unternehmens vor Vermögensschäden, welche durch vorsätzliche und rechtswidrige Handlungen von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder unternehmensfremden Personen verursacht werden.

Die Prämie der Vertrauensschaden-Versicherung richtet sich üblicherweise nach den Faktoren:

  • Betriebsart
  • Mitarbeiteranzahl
  • Versicherungssumme
  • Umfang der Deckungsbausteine

Selbstbehalte sowie durchdachte Sicherheitskonzepte können die Prämienhöhe beeinflussen.

Beispiele für Versicherungsfälle in der Vertrauensschaden-Versicherung sind u.a.

  • Entwendung/Diebstahl von Firmeneigentum
  • Veruntreuung von Geldern
  • Betrügerische Handlungen
  • Datendiebstahl durch Hackerangriff
  • Firmenspionage
  • Weitergabe von Daten oder Betriebsgeheimnissen

Gut zu wissen!

Für die Geschäftsführung bzw. leitende Organe eines Unternehmens ist auch der Abschluss einer D&O-Versicherung zu empfehlen. Diese schützt bei nicht vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder unternehmerischen Fehlentscheidungen.