Vertrauensschaden-Versicherung
Eine Vertrauensschaden-Versicherung dient dem Schutz des Unternehmens vor Vermögensschäden, welche durch vorsätzliche und rechtswidrige Handlungen von eigenen Mitarbeiter:innen oder unternehmensfremden Personen verursacht werden.
Die Prämie der Vertrauensschaden-Versicherung richtet sich üblicherweise nach den Faktoren:
- Betriebsart
- Mitarbeiteranzahl
- Versicherungssumme
- Umfang der Deckungsbausteine
Selbstbehalte sowie durchdachte Sicherheitskonzepte können die Prämienhöhe beeinflussen.
Beispiele für Versicherungsfälle in der Vertrauensschaden-Versicherung sind u.a.
- Entwendung/Diebstahl von Firmeneigentum
- Veruntreuung von Geldern
- Betrügerische Handlungen
- Datendiebstahl durch Hackerangriff
- Firmenspionage
- Weitergabe von Daten oder Betriebsgeheimnissen
Für die Geschäftsführung bzw. leitende Organe eines Unternehmens ist auch der Abschluss einer D&O-Versicherung zu empfehlen. Diese schützt bei nicht vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder unternehmerischen Fehlentscheidungen.
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