Ambulante Krankenversicherung
(Privatarzt-Versicherung) Eine ambulante Krankenversicherung, auch als Privatarzt-Versicherung bezeichnet, bietet die Kostenübernahme für medizinisch notwendige ambulante (tagesklinische) Behandlungen bei einem Privat- bzw. Wahlarzt.
Bei solchen privaten Krankenversicherungen werden auch die Kosten für Medikamente und Heilbehelfe ersetzt.
Abhängig von der Produktgestaltung des Versicherers werden neben den Kosten für die ambulanten Behandlungen, einschließlich alternativer Heilmethoden (Homöopathie), auch Kosten für operative Eingriffe ohne Spitalsaufenthalt, Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen übernommen.
Die Leistungsobergrenze stellt der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag dar bis zu welchem der Versicherer pro Jahr leistet.
Bei ambulanten Krankenversicherungs-Tarifen erfolgt üblicherweise keine Direktverrechnung zwischen dem behandelten Arzt und dem Versicherer, wie es bei einer Sonderklasse-Versicherung der Fall ist. Der Privatpatient bezahlt das Arzthonorar selbst und erhält vom Versicherer den vereinbarten Betrag zurückerstattet.
In der Regel ersetzt der Versicherer 100% der eingereichten Rechnung, abzüglich der Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialversicherung) übernommen werden. Erfolgt keine Einreichung bei der Sozialversicherung oder sollte diese keine Leistung erbringen, ersetzt der private Versicherer einen bestimmten Prozentanteil des Rechnungsbetrages.
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel, wie bspw. Sehbehelfe, gelten in der Regel im Rahmen des jährlichen Höchstbetrages spezielle Begrenzungen.
Bei verordneten Medikamenten muss beachtet werden, dass es sich um registrierte Arzneimittel handelt muss, die im Arzneimittelregister erfasst sind. Nahrungsergänzungsmittel, die nicht im Register aufscheinen werden in der Regel nicht ersetzt.
Beachte die jeweilige Deckungsübersicht bzw. Leistungsbeschreibung Deines Versicherers.
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