Liebhaberwert

Als Liebhaberwert bezeichnet man den speziellen Wert einer Sache, der in Geld nicht kalkulierbar ist, weil er auf persönlichem Interesse des Besitzers beruht.

Liebhaberwerte werden nicht als Versicherungswert im Versicherungsvertrag berücksichtigt, da im Schadenfall in der Regel ein Verkehrswert ersetzt wird.

Gut zu wissen!

Besonders bei Erbstücken, Sammlungen, besonderen Fahrzeugen, etc. ist es schwierig den Versicherungswert einzuschätzen. Häufig weiß man gar nicht welche Werte in den eigenen Schränken „lagern“.

Wenn Du Dir nicht sicher bist welchen Wert Du für den Versicherungsvertrag angeben sollst, beauftrage einen Sachverständigen um ein Schätzgutachten zu erstellen.