Qualifizierte Ablehnung

Eine qualifizierte Ablehnung, im Zuge der Schadenregulierung, erhält der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer keine Leistung übernimmt.

Damit die Ablehnung als „qualifiziert“ gilt, ist sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • sie muss dem Empfänger (nachweisbar) zugegangen sein
  • zumindest 1 Grund für die Ablehnung muss angeführt sein
  • es muss eine Rechtsbelehrung hinsichtlich der einjährigen Klagefrist des Versicherungsnehmers enthalten sein

Die Voraussetzungen sind kumulativ zu betrachten. Wenn nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt wurde, ist die Ablehnung nicht qualifiziert im Sinne des §12 VersVG und es gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Gut zu wissen!

Eine qualifizierte Ablehnung sollte keinesfalls ignoriert werden, sondern die Jahresfrist in Evidenz gehalten werden und bei Unklarheiten ggf. ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.