Qualifizierte Ablehnung
Eine qualifizierte Ablehnung, im Zuge der Schadenregulierung, erhält der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer keine Leistung übernimmt.
Damit die Ablehnung als „qualifiziert“ gilt, ist sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- sie muss dem Empfänger (nachweisbar) zugegangen sein
- zumindest 1 Grund für die Ablehnung muss angeführt sein
- es muss eine Rechtsbelehrung hinsichtlich der einjährigen Klagefrist des Versicherungsnehmers enthalten sein
Die Voraussetzungen sind kumulativ zu betrachten – es müssen also alle genannten Elemente enthalten sein.
Wenn nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt wurde, ist die Ablehnung nicht qualifiziert im Sinne des §12 VersVG und es gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Hat der Versicherer eine Versicherungsleistung aber qualifiziert abgelehnt, gilt anstelle der Verjährungsfrist die Präklusionsfrist von 1 Jahr.
Eine qualifizierte Ablehnung solltest Du keinesfalls ignorieren, sondern die Jahresfrist („Präklusion„) in Evidenz halten.
Danach können Ansprüche nämlich nicht mehr geltend gemacht werden.
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