Pflegeversicherung

Pflegeversicherungen zahlen bei einer nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit der versicherten Person die vereinbarte Rentenleistung aus.

Zu unterscheiden sind die private und die gesetzliche Pflegeversicherung.

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stuft den Pflegebedarf anhand des zeitlichen Aufwands für die Betreuung in 7 Stufen ein. Damit jemand als Pflegefall gilt muss ein zeitlicher Pflegbedarf im Ausmaß von zumindest 65 Stunden monatlich für zumindest 6 Monate vorliegen.
    Anhand des zeitlichen Pflegeaufwandes und dem Zustand der betroffenen Person erfolgt die Einteilung in 7 Pflegestufen, die ausschlaggebend für die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes sind.
  • Bei der privaten Pflegeversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit selbst bestimmen. Je nach Produktgestaltung des Versicherers orientiert sich die Feststellung ob ein Leistungsfall eingetreten ist an der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder an einem eigenen Bewertungssystem, das üblicherweise ADL-System genannt wird.
    Verträge der privaten Pflegeversicherung sind in der Regel Lebensversicherungen zuzuordnen.

Gut zu wissen!

Die Thematik rund um die Pflege kann durchaus als „Zeitbombe unseres Sozialsystems“ bezeichnet werden, denn die demographische Entwicklung und der Trend zur ständig zunehmenden Zahl an Singlehaushalten sprechen für die private Vorsorge für den Pflegefall. Auch die stetige Kostensteigerung im Gesundheitsbereich bekräftigt diese Aussage.

Durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sichert man sich ein Stück Unabhängigkeit und Lebensqualität in Alter sichern. Aber auch in jüngeren Jahren ist man nicht gefeit vor einer Pflegebedürftigkeit.
Pflegeversicherungen schützen das eigene Vermögen und dienen auch der Entlastung von Angehörigen. Zudem ist eine Versicherungsleistung im Pflegefall nicht zweckgebunden.