ADL-System

ADL“ steht für „Activities of Daily Life“ und ist in der privaten Pflegeversicherung eine Möglichkeit die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person und damit die Leistungspflicht festzustellen.

Die Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherer kann einerseits durch Orientierung an der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung erfolgen oder anderseits durch das eigene Bewertungssystem, das ADL-System genannt wird.

Beim ADL-System wird die Anzahl an bestimmten Tätigkeiten gezählt, die aufgrund der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr durch die versicherte Person selbst verrichtet werden können. Typische Tätigkeiten, die geprüft werden sind:

  • Fortbewegung
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Einnehmen von Mahlzeiten
  • Körperpflege
  • Verrichtung der Notdurft
  • An- und Auskleiden

Je nach Produktgestaltung des Versicherers wird bspw. ab zutreffenden 3 Punkten die vereinbarte Pflegerente ausbezahlt.