Pflegebedürftigkeit

Die Beurteilung des Pflegebedarfs eines Menschen hängt davon ab ob dieser infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall auf Dauer von zumindest 6 Monaten auf die regelmäßige Unterstützung anderer Menschen im Ausmaß von zumindest 65 Stunden pro Monat angewiesen ist um alltägliche Tätigkeiten durchzuführen, wie bspw. Ernährung, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, etc.
(siehe Pflegegeld)

Anstelle der zuvor genannten Definition, kann in der privaten Pflegeversicherung eine Pflegebedürftigkeit auch mittels eines eigenen Bewertungssystems erfolgen, das „ADL-System“ genannt wird. Welche Beurteilungsmethode zur Anwendung kommt, ist abhängig von der Produktgestaltung des Versicherers.