Kinderbegleitkosten
Ersetzt werden die Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum eines Kindes bis zum vollendetem xx. Lebensjahr.
Gedeckt sind Kinderbegleitkosten in der Regel im Rahmen einer Sonderklasse-Versicherung, bei der pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Spitalsaufenthalt des Kindes die Kosten der Begleitperson übernommen werden.
Alternativ kann auch eine eigenständige Versicherungslösung abgeschlossen werden, wie bspw. eine Spitalgeldversicherung, bei der pro Tag eine vereinbarte Vergütung geleistet wird.
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