Pflegegeld (gesetzlich)
Die gesetzliche Pflegeversicherung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stuft den Pflegebedarf anhand des zeitlichen Aufwands für die Betreuung in 7 Stufen ein, die ausschlaggebend für die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes sind.
Pflegegeld (Stand 2023)
- Stufe 1: EUR 175,00 / Pflegeaufwand ab 65 Stunden monatlich
- Stufe 2: EUR 322,70 / Pflegeaufwand ab 95 Stunden monatlich
- Stufe 3: EUR 502,80 / Pflegeaufwand ab 120 Stunden monatlich
- Stufe 4: EUR 754,00 / Pflegeaufwand ab 160 Stunden monatlich
- Stufe 5: EUR 1.024,20 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
- Stufe 6: EUR 1.430,20 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
- Stufe 7: EUR 1.879,50 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
Ab der Stufe 5 liegt in der Regel ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson, ein regelmäßiges Nachsehen in kurzen Zeitabständen oder mehrere Pflegekräfte erforderlich macht.
Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes wurde die Jahre vor 2020 nicht erhöht. Seit 2020 wird es jährlich angepasst.
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