Pflegegeld (gesetzlich)

Die gesetzliche Pflegeversicherung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stuft den Pflegebedarf anhand des zeitlichen Aufwands für die Betreuung in 7 Stufen ein, die ausschlaggebend für die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes sind.

Pflegegeld (Stand 2023)

  • Stufe 1: EUR     175,00 / Pflegeaufwand ab 65 Stunden monatlich
  • Stufe 2: EUR    322,70 / Pflegeaufwand ab 95 Stunden monatlich
  • Stufe 3: EUR    502,80 / Pflegeaufwand ab 120 Stunden monatlich
  • Stufe 4: EUR    754,00 / Pflegeaufwand ab 160 Stunden monatlich
  • Stufe 5: EUR  1.024,20 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
  • Stufe 6: EUR 1.430,20 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
  • Stufe 7: EUR 1.879,50 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich

Ab der Stufe 5 liegt in der Regel ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson, ein regelmäßiges Nachsehen in kurzen Zeitabständen oder mehrere Pflegekräfte erforderlich macht.

Gut zu wissen!

Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes wurde die Jahre vor 2020 nicht erhöht. Seit 2020 wird es jährlich angepasst.