Pflegegeld (gesetzlich)
Die gesetzliche Pflegeversicherung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stuft den Pflegebedarf anhand des zeitlichen Aufwands für die Betreuung in 7 Stufen ein, die ausschlaggebend für die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes sind.
Pflegegeld (Stand 2021)
- Stufe 1: EUR 162,50 / Pflegeaufwand ab 65 Stunden monatlich
- Stufe 2: EUR 299,60 / Pflegeaufwand ab 95 Stunden monatlich
- Stufe 3: EUR 466,80 / Pflegeaufwand ab 120 Stunden monatlich
- Stufe 4: EUR 700,10 / Pflegeaufwand ab 160 Stunden monatlich
- Stufe 5: EUR 951,00 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
- Stufe 6: EUR 1.327,90 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
- Stufe 7: EUR 1.745,20 / Pflegeaufwand ab 180 Stunden monatlich
Ab der Stufe 5 liegt in der Regel ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson, ein regelmäßiges Nachsehen in kurzen Zeitabständen oder mehrere Pflegekräfte erforderlich macht.
Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes wurde die letzten Jahre nicht erhöht. Seit 2020 wird es jährlich angepasst.
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