Obligatorische Versicherung
Unter obligatorische Versicherung versteht man, dass jeder Versicherungsvertrag versichert wird.
Die beteiligten Parteien, also der Versicherungsnehmer und der Versicherer, können nicht frei entscheiden ob sie einzelne Risiken abgeben bzw. annehmen.
Solche obligatorischen, also verpflichtenden, Versicherungslösungen finden sich vorrangig im Bereich der Rückversicherung.
Es wird dabei nicht von Fall zu Fall entschieden, ob Rückversicherungs-schutz beansprucht bzw. gewährt wird. Jeder Versicherungsvertrag wird rückversichert.
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Beispiel:
Die XY-Versicherung Österreich AG schließt viele kleine Transportversicherungen ab und muss (!) einen Teil davon rückversichern lassen, da sie einen obligatorischen Rückversicherungsvertrag mit einem deutschen Rückversicherer abgeschlossen hat.Da die XY-Versicherung aufgrund dieses obligatorischen Vertrages auf jeden Fall den vereinbarten Rückversicherungsschutz erhalten wird, kann sie auch Risiken zeichnen, bei denen eine Annahme sonst aufgrund der Annahmeprüfung fraglich sein könnte.
In Österreich werden solche obligatorischen Versicherungslösungen im Bereich der Rückversicherung häufiger angewendet als die fakultativen Lösungen, bei denen jeder Fall individuell entschieden wird.
Es gibt auch eine Mischform – die semi-obligatorische Versicherung.
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