Rückversicherung

Eine Rückversicherung, auch „indirektes Versicherungsgeschäft“ genannt, ist der Versicherungsvertrag für die Risikoübernahme eines Erstversicherers. Man spricht von der „Versicherung der Versicherung“, da Rückversicherer die Risikoträger des Erstversicherers sind.

Durch Rückversicherungen wird das Vermögen des Erstversicherers geschützt, da sie eine kapitalersetzende Funktion hat. Der Erstversicherer kann so eine solide Finanzplanung erstellen, weil Schwankungen des Schadenverlaufes ausgeglichen werden, und erhöht durch das verringerte versicherungstechnische Risiko seine Zeichnungskapazität.
Ist einem Rückversicherer ein Risiko zu groß um es alleine zu tragen, sucht er dafür wieder Rückversicherungsschutz, die sogenannte „Retrozession“. Dadurch wird ein globaler Risikoausgleich geschaffen wird.

Rückversicherungsverträge können unterschiedlich gestaltet werden:

  • Summen-Rückversicherung
    Erst- als auch Rückversicherer übernehmen einen definierten Anteil der Versicherungssumme.
    Der jeweilige Anteil bspw. mittels Quote bestimmt werden, man spricht von „Quoten-Rückversicherungen“.
    Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung eines bestimmten Betrages, dem „Maximum“, bis zu dem der Erstversicherer Leistung erbringt. Liegt das Schadenausmaß über der Versicherungssumme des Erstversicherers, übernimmt der Rückversicherer den übersteigenden Betrag. Man spricht von einer „Summenexzedenten-Rückversicherung“.
  • Schaden-Rückversicherung
    Erst- als auch Rückversicherer übernehmen einen definierten Anteil der Schadenzahlung.
    Vereinbart wird ein Limit, bis zu dem der Erstversicherer haftet. Dieser Betrag wird „Priorität“ genannt. Sämtliche Schäden, welche die Priorität übersteigen, werden vom Rückversicherer bis zu einem definierten Höchstbetrag übernommen.
  • Gefahren-Rückversicherung
    Für den Fall, dass ein Erstversicherer ein besonderes individuelle Risiko annehmen will, für das er selbst keinen Risikoausgleich schaffen kann, besteht die Möglichkeit dieses Risiko gänzlich auf den Rückversicherer abzuwälzen.

Gut zu wissen!

Zwischen Versicherungsnehmer und Rückversicherer besteht keine direkte Verbindung.
Von der Gestaltung der jeweiligen Rückversicherungsverträge bekommt der Versicherungsnehmer nichts mit und auch die Rückversicherer sind ihm nicht bekannt.