Fakultative Versicherung
Unter fakultative Versicherung versteht man, dass die beteiligten Parteien, also der Versicherungsnehmer und der Versicherer, jeweils frei entscheiden ob sie einzelne Risiken abgeben bzw. annehmen.
Solche fakultativen, also freiwilligen, Versicherungslösungen finden sich vorrangig im Bereich der Rückversicherung.
Es wird dabei von Fall zu Fall entschieden, ob Rückversicherungs-schutz beansprucht bzw. gewährt wird.
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Beispiel:
Die Firma M erzeugt hochwertige Maschinenbauteile für den weltweiten Markt.
Eine wichtige Erzeugungsmaschine dafür soll vom Hauptproduktionsstandort in Deutschland nach Österreich transportiert werden. Dafür wird ein passender Versicherungsschutz gesucht.
Damit dieses Risiko idHv. EUR 4 Mio. vom Versicherer übernommen werden kann, sucht dieser als österreichischer Erstversicherer um Versicherungsschutz bei einem Rückversicherer in Deutschland an.
Dieser prüft den Fall und entscheidet individuell ob das Risiko übernommen wird. Es kann zu einer Antragsannahme oder -ablehnung kommen.
In Österreich werden fakultative Versicherungslösungen eher selten angewendet.
IdR. werden entsprechende Risiken eher als Mitversicherung gestaltet bzw. noch häufiger die obligatorische Versicherung. Zudem gibt es auch eine Mischform – die semi-obligatorische Versicherung.
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