Nachmeldepflicht

Die Nachmeldepflicht bedeutet, dass Veränderungen des Gesundheitszustandes einer versicherten Person, die während der Antragsprüfung, also zwischen Antragstellung und Polizzierung, eintreten, dem Versicherer unverzüglich zu melden sind.

Bei vielen Personenversicherungen, wie bspw. Berufsunfähigkeits-Versicherungen, besteht also grundsätzlich eine Nachmeldepflicht, da ein Berufswechsel oder die Ausübung einer risikoreichen Sportart eine nachträgliche Risikoerhöhung für den Versicherer bedeuten.

Abhängig von den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen gibt es auch Versicherer, die auf eine Nachmeldepflicht explizit verzichten.

Gut zu wissen!

Kommst Du einer vereinbarten Nachmeldepflicht nicht nach, kann dies zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.