Nichtrauchertarif

Für Nichtraucher werden Risikoversicherungen, bspw. Ablebensversicherungen, günstiger kalkuliert.

Bei der Prämienberechnung bieten Sterbetafeln die Grundlage, welche ausschließlich Nichtraucher enthalten. Da Nichtraucher tendenziell eine höhere Lebenserwartung haben als Raucher, muss der Versicherer tendenziell weniger Leistungen aufgrund des Ablebens auszahlen und kann dadurch die Versicherungsprämien niedriger bemessen.

Als Nichtraucher gilt in der Regel, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht geraucht hat.
Sollte sich im Leistungsfall herausstellen, dass die versicherte Person wider der Angabe Nachtraucher zu sein, doch Raucher war und dies die Ursache für den Leistungsfall war, stellt dies eine Verletzung einer Obliegenheit dar, die dazu führen kann, dass die Leistung des Versicherers im Verhältnis zum Normaltarif gekürzt wird.