Betriebsunterbrechung
Als Betriebsunterbrechung, kurz „BU“, bezeichnet man in der Versicherungswirtschaft die Beeinträchtigung des normalen Geschäftsbetriebs eines Unternehmens.
Solche Unterbrechungen können gänzlich oder teilweise sein und aufgrund unterschiedlicher Ereignisse entstehen, wie bspw. Feuer oder Naturkatastrophen. Auch technische Ausfälle oder Hacker-Attacken sind häufige Ursachen für Unterbrechungen.
Von einer gänzlichen Betriebsunterbrechung spricht man, wenn der komplette Betrieb stillsteht und kein Deckungsbeitrag erwirtschaftet wird. Bei einer teilweisen Betriebsunterbrechung wird nur ein geringer Deckungsbeitrag erwirtschaftet, da noch Umsätze erzielt werden.
Der Ablauf einer betrieblichen Unterbrechung ist grundsätzlich immer gleich:
- Schadenereignis (bspw. Feuer, Cyber-Vorfall, etc.)
- Einschränkung der betrieblichen Tätigkeit (gänzlich oder teilweise)
- Umsatzeinbußen
- Wiederinstandsetzung bzw. Wiederaufbau
- Erneuter Beginn der Produktion („technische Betriebsbereitschaft“)
- Erreichen des Umsatzniveaus wie vor Schadeneintritt („wirtschaftliche Betriebsbereitschaft“)
- Normalbetrieb
Um den finanziellen Schaden, der bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung seines versicherten Betriebes entsteht zu kompensieren, kann eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen werden, die für einen definierten Zeitraum („Haftungszeit„) den entgangenen Deckungsbeitrag ersetzt.
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