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Mitwirkungsgrad

Als Mitwirkungsgrad, oder auch Mitwirkungsanteil genannt, bezeichnet man das Ausmaß, das eine bestehende Vorerkrankung oder -schädigung auf die Folgen eines Unfalles hat.

Die spielt bei der privaten Unfallversicherung eine Rolle, wenn die Beeinträchtigung ursächlich im Zusammenhang mit dem Ausmaß der Unfallfolgen steht oder gar zur Unfallentstehung beigetragen hat.

Diese Mitwirkung wird bei der Feststellung der Versicherungsleistung berücksichtigt indem der ermittelte Invaliditätsgrad vermindert wird.
Wird ein Mitwirkungsanteil im Zuge der Abwicklung des Versicherungsfalles festgestellt, reduziert dieser also die Versicherungsleistung.

Gut zu wissen!

Je nach Vertragsgestaltung des Versicherers kann individuell vereinbart werden, dass bspw. bei hohen Invaliditätsgraden eine Leistungskürzung aufgrund eines Mitwirkungsanteils nicht zur Anwendung kommt.

Abhängig vom Versicherer werden bei bestimmten Vorerkrankungen, wie bspw. Diabetes, Prämienzuschläge verrechnet. Beachte in diesem Fall ob die Vorerkrankung bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers dann noch berücksichtigt wird bzw. Du explizit auf die potentielle Leistungskürzung hingewiesen wurdest.

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M, Personenversicherung, Unfallversicherung

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