Mitwirkung
Unter Mitwirkung in der privaten Unfallversicherung versteht man die Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder -schädigungen auf den Unfallhergang sowie dessen Folgen.
Steht eine Vorerkrankung ursächlich im Zusammenhang mit dem Ausmaß der Unfallfolgen oder hat gar zur Unfallentstehung beigetragen, wird diese bei der Feststellung der Versicherungsleistung berücksichtigt und der ermittelte Invaliditätsgrad vermindert, der für die Höhe der Leistung ausschlaggebend ist.
Wird ein Mitwirkungsanteil im Zuge der Abwicklung des Versicherungsfalles festgestellt, reduziert dieser also die Versicherungsleistung.
Eine Mitwirkung bei einem Unfall wird im Zuge der Schadenregulierung grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt ob die jeweilige Vorerkrankung bzw. körperliche Vorschädigung der versicherten Person bei Vertragsabschluss bekannt war und gemeldet wurde.
Die Leistungskürzung erfolgt aber ausschließlich, wenn die körperlichen Beeinträchtigungen das alterstypische Maß übersteigen. Das bedeutet, dass altersbedingte Veränderungen des Gesundheitszustandes nicht bei der Feststellung eines Mitwirkungsanteils berücksichtigt werden.
Ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich an den Unfallfolgen bzw. am Unfallhergang mitgewirkt hat, muss der Versicherer beweisen.
Beispiel:
Die versicherte Person ist Diabetiker und hat nach einem Unfall einen, anhand der Gliedertaxe ermittelten, Invaliditätsgrad von 70%.
Ein gesunder Mensch hätte nach einem solchen Unfall geringere Unfallfolgen davongetragen und somit einen Invaliditätsgrad von 35%.Der Mitwirkungsanteil beträgt somit 50% und es wird daher die Leistung auf 35% vermindert.
Wurde bei Vertragserstellung eine Progression berücksichtigt, wirkt sich eine solche Leistungsminderung bei hohen Invaliditätsgraden stärker aus.
Je nach Vertragsgestaltung des Versicherers kann individuell vereinbart werden, dass bspw. bei hohen Invaliditätsgraden eine Leistungskürzung aufgrund eines Mitwirkungsanteils nicht zur Anwendung kommt.
Abhängig vom Versicherer werden bei bestimmten Vorerkrankungen, wie bspw. Diabetes, Prämienzuschläge verrechnet. Beachte in diesem Fall ob die Vorerkrankung bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers dann noch berücksichtigt wird bzw. Du explizit auf die potentielle Leistungskürzung hingewiesen wurdest.
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